Die Jugendfeuerwehr (Abkürzung: JF, in Österreich Feuerwehrjugend (FJ)) ist die Jugendabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr. Sie versucht, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr zu begeistern, so dass sie bei entsprechendem Alter und Qualifikation im freiwilligen Feuerwehrdienst mit eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zu einem bestimmten Alter nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.
Ein meist speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart führt die Jugendfeuerwehr und fungiert als Trainer bzw. Übungsleiter.
In Deutschland ist zur Aufnahme in eine Jugendfeuerwehr, je nach Bundesland, ein Mindestalter von durchschnittlich zehn Jahren erforderlich. Es gibt allerdings in einigen Orten Kindergruppen, so dass bereits Kinder ab sechs oder acht Jahren die Feuerwehr kennen lernen können, wie bei uns die Bambinifeuerwehr. Diese sind allerdings nicht Teil der offiziellen Jugendfeuerwehren. Mit 17 Jahren (Hessen, BW), in anderen Bundesländern schon früher (in Rheinland-Pfalz mit 16), kann ein Jugendfeuerwehrmitglied in den aktiven Dienst der Feuerwehr übernommen werden. Es folgt eine so genannte „Truppmannausbildung“ (auch Grundlehrgang oder Grundausbildung genannt), in der grundlegende Tätigkeiten der Feuerwehr theoretisch und praktisch erlernt werden müssen (beispielsweise Brandlehre, Feuerwehrfahrzeuge, Brandbekämpfung). Entsprechende Regelungen sind in den Landesgesetzen verankert.