Am Freitag, den 13. Oktober ist wieder Rauchmeldertag. Nicht nur das seit dem 13.07.2012 eine Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz für alle Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen selbstgenutzter oder vermieteter Wohnungen gilt.
Nein, die Rauchmelder müssen auch einmal jährlich überprüft werden.
Daher immer dran denken, der Rauchmelder schläft nicht, wenn du schläfst.